Ab Februar treten diese neuen Außenwirtschaftsvorschriften in Kraft! Von entscheidender Bedeutung für das Außenhandelsgeschäft!

Feb 01, 2024

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Am 1. Februar müssen einige niedrig konzentrierte Triethanolamin-Mischungen in China nicht mehr die Import- und Exportgenehmigung für Überwachungschemikalien beantragen. Am 25. Januar gaben das Ministerium für Industrie und Informationstechnologie und drei weitere Abteilungen die Mitteilung zur Optimierung der Import- und Exportüberwachungsmaßnahmen für niedrig konzentrierte Triethanolamin-Gemische heraus, die seit dem 1. Februar umgesetzt wird. Die „Mitteilung“ schreibt vor, dass es sich nicht um medizinische Produkte handelt Desinfektionsmittel, synthetische Waschpulver, Kosmetika, Tinte und andere Verbraucherprodukte mit niedrigem Triethanolamingehalt sind keine kontrollierten Güter, und es besteht keine Notwendigkeit, Import- und Exportgenehmigungsverfahren für überwachte Chemikalien sowie Import- und Exportlizenzen für Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck zu beantragen . Gemäß der Verordnung Nr. 7 der Nationalen Entwicklungs- und Reformkommission wird der Leitlinienkatalog zur Anpassung der Industriestruktur (2024) ab dem 1. Februar 2024 umgesetzt. Der Katalog (Ausgabe 2024) umfasst insgesamt 1005 Elemente, davon 352 werden gefördert, 231 werden eingeschränkt und 422 werden abgeschafft.

Die Maßnahmen zum Schutz von Produkten mit geografischer Angabe treten am 1. Februar in Kraft. Die vom Staatlichen Amt für geistiges Eigentum erlassenen Maßnahmen zum Schutz von Produkten mit geografischer Angabe treten am 1. Februar 2024 in Kraft. Es handelt sich insgesamt um 36 Maßnahmen Artikel, die eindeutig vorschreiben, dass alle oder die Hauptproduktionsverbindungen von Produkten mit geografischer Angabe innerhalb eines begrenzten geografischen Bereichs erfolgen sollten und die Produkte offensichtlichere Qualitätsmerkmale und einen besonderen Ruf aufweisen; Der Antragsteller ist verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um die Verwendung von Produktnamen und Sonderzeichen mit geschützten geografischen Angaben, Produkteigenschaften und -qualität zu verwalten, und der Hersteller sollte die Produktion gemäß den entsprechenden Standards organisieren, andernfalls werden die Sonderzeichen nicht verwendet. Am 25. Januar unterzeichneten Vertreter der chinesischen und singapurischen Regierung in Peking das Abkommen zwischen der Regierung der Volksrepublik China und der Regierung der Republik Singapur über die gegenseitige Befreiung von der Visumpflicht für Inhaber gewöhnlicher Reisepässe. Die Vereinbarung tritt am 9. Februar 2024 (Mondsilvester) in Kraft. Zu diesem Zeitpunkt können Inhaber gewöhnlicher Pässe beider Seiten visumfrei für private Angelegenheiten wie Tourismus, Familienbesuche und Geschäfte in das Land der jeweils anderen Seite einreisen und sich dort nicht länger als 30 Tage aufhalten. Am 5. Januar veröffentlichte das Handelsministerium (MOFCOM) eine Mitteilung zur Einleitung einer Antidumpinguntersuchung bezüglich der Einfuhr von Spirituosen aus destilliertem Wein in Behältern mit weniger als 200 Litern aus der Europäischen Union (allgemein bekannt als Brandy). Der in dieser Untersuchung ermittelte Zeitraum für die Dumpinguntersuchung erstreckt sich vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023 und der Untersuchungszeitraum für die Branchenschädigung vom 1. Januar 2019 bis zum 30. September 2023.

Ab dem 11. Januar 2024 hat die nationale Einwanderungsbehörde offiziell fünf Maßnahmen umgesetzt, um Ausländern die Einreise nach China zu erleichtern. Damit werden die entsprechenden Hindernisse für Ausländer, in China Geschäfte zu machen, zu studieren und zu reisen, weiter geöffnet, um ein hohes Maß an Öffnung zu gewährleisten -hochwertige Entwicklung fördern und fördern. Dazu gehört die Lockerung der Anforderungen für Ausländer bei der Beantragung von Hafenvisa, die Befreiung von Ausländern von Inspektionsverfahren im 24-stündigen direkten Transit an Drehkreuzen wie dem Beijing Capital Airport und die Vereinfachung der Antragsunterlagen für Visumdokumente für Ausländer in China . Um die funktionale Rolle der Steuereinnahmen bei der Unterstützung der Stabilisierung des Außenhandels und der Auslandsinvestitionen voll auszuschöpfen, hat die staatliche Steuerverwaltung die aktuell wirksamen einschlägigen Steuerunterstützungsrichtlinien sowie Erhebungs- und Verwaltungsdienstmaßnahmen zusammengestellt und aktualisiert und eine gegründet Neue Version der Richtlinien zur stabilen Außenhandels- und Auslandsinvestitionssteuerpolitik, veröffentlicht am 15. Januar. Die Richtlinien sind in zwei Hauptbereiche der Stabilisierung der Außenhandelspolitik und der Stabilisierung der Auslandsinvestitionspolitik unterteilt und umfassen insgesamt 51 spezifische Inhalte. Am 1. Januar veröffentlichte die Allgemeine Zollverwaltung die Bekanntmachung Nr. 1 von 2024 (Mitteilung über Inspektions-, Quarantäne- und Gesundheitsanforderungen für die Einfuhr von Brunei-Wildwasserprodukten), und von nun an sind Brunei-Wildwasserprodukte, die die relevanten Anforderungen erfüllen dürfen importiert werden.

Am 1. Januar veröffentlichte die Allgemeine Zollverwaltung die Bekanntmachung Nr. 2 von 2024 (Mitteilung über Inspektions-, Quarantäne- und Gesundheitsanforderungen für importierte kultivierte Wasserprodukte aus Brunei), und ab sofort dürfen kultivierte Wasserprodukte aus Brunei, die die entsprechenden Anforderungen erfüllen, dies tun importiert werden. Am 19. Januar hat die Allgemeine Zollverwaltung die Bekanntmachung Nr. 9 von 2024 (Mitteilung über pflanzengesundheitliche Anforderungen für die Einfuhr belgischer Paprika) herausgegeben, und ab sofort dürfen belgische Paprika, die die entsprechenden Anforderungen erfüllen, importiert werden. Am 24. Januar veröffentlichte die Allgemeine Zollverwaltung die Bekanntmachung Nr. 11 von 2024 (Mitteilung über die Inspektions- und Quarantäneanforderungen für importiertes russisches Schweinefleisch) und fortan nur russisches Schweinefleisch (einschließlich essbarer Schweinenebenprodukte), das die entsprechenden Anforderungen erfüllt dürfen importiert werden.

Am 22. Januar erließ die Allgemeine Zollverwaltung die Bestimmungen über die Verfahren des Zolls der Volksrepublik China für die Prüfung von Verwaltungsüberprüfungsfällen (Verordnung Nr. 265 der Allgemeinen Zollverwaltung), die am 22. Januar in Kraft treten werden 1. März 2024. Kürzlich hat die Allgemeine Zollverwaltung einen Beschluss über die Aufhebung einiger Vorschriften (Verordnung Nr. 264 der Allgemeinen Zollverwaltung) erlassen, der am 22. Januar 2024 in Kraft treten wird. Dabei geht es im Wesentlichen um die Aufhebung der vorläufigen Bestimmungen des Zolls der Volksrepublik China zur Behandlung von Berufungsfällen, erlassen durch Verordnung Nr. 120 der Allgemeinen Zollverwaltung vom 30. November 2004.

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