Die EU hat eine Überprüfung der Schutzmaßnahmen für importierte Stahlprodukte eingeleitet

Feb 23, 2024

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Am 9. Februar 2024 kündigte die Europäische Kommission die Einleitung einer Überprüfung der Schutzmaßnahmen für Stahlprodukte an, um zu beurteilen, ob die derzeit für bestimmte Stahlprodukte geltenden Schutzmaßnahmen über ihr Ablaufdatum am 30. Juni 2024 hinaus verlängert werden sollten. In diesem Fall geht es um die EU KN-Code (Common Nomenclature) 7208 10 00, 7209 15 00, 7209 16 10, 7210 20 00, 7210 70 80, 7209 18 99, 7208 51 20, {{ 11}}, 7219 31 00, 7214 30 00, 7214 20 00, 7222 11 11, 7221 00 10, 7216 31 10, 7301 10 00, {{19} }, 7306 61 10, 7304 11 Stahlprodukte unter 00, 7304 51 12, 7305 11 00, 7306 11 10 und 7217 10 10.

Am 26. März 2018 leitete die Europäische Kommission eine Schutzmaßnahmenuntersuchung zu importierten Stahlprodukten ein. Am 4. Januar 2019 veröffentlichte der WTO-Ausschuss für Schutzmaßnahmen die endgültige Mitteilung über die von der EU-Delegation am 2. Januar 2019 vorgelegten Schutzmaßnahmen und beschloss, bis zum 4. Februar eine Schutzsteuer in Höhe von 25 % auf die Einfuhr von Stahlprodukten außerhalb der Quote zu erheben. 2019. Am 26. Februar 2021 hat die Europäische Kommission eine Überprüfung der Sicherheitsmaßnahmen für Stahlprodukte eingeleitet. Am 11. Juni 2021 veröffentlichte der WTO-Schutzausschuss eine Mitteilung über Schutzmaßnahmen, die ihm von der EU-Delegation vorgelegt wurden, und die Europäische Kommission gab eine Mitteilung heraus, in der es hieß, dass die Überprüfung der Schutzmaßnahmen für importierte Stahlprodukte endgültig sei, und zwar ab dem 1. Juli Bis 2021 würden Schutzmaßnahmen für die betroffenen Produkte weiterhin für einen Zeitraum von drei Jahren in Form von Quoten umgesetzt. Das heißt, dass auf importierte Stahlprodukte außerhalb der Quote eine Schutzsteuer von 25 % erhoben wird und die jährliche Quote um 3 % erhöht wird. Die Maßnahme gilt bis zum 30. Juni 2024.

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