
Am 17. Februar 2022 gab die Europäische Union (EU) in ihrem Amtsblatt bekannt, dass sie beschlossen hat, einen endgültigen Antidumpingzoll auf die Einfuhren bestimmter Verbindungselemente aus Eisen oder Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China einzuführen.
Auf die Einfuhren bestimmter Verbindungselemente aus Eisen oder Stahl, ausgenommen aus nichtrostendem Stahl, d. h. Holzschrauben (ausgenommen Wagenschrauben), selbstschneidende Schrauben, andere Schrauben und Bolzen mit Kopf (auch mit muttern oder unterlegt, jedoch mit Ausnahme von Schrauben und Bolzen zur Befestigung von Baumaterial für Eisenbahnschienen) und Unterlegscheiben mit Ursprung in der Volksrepublik China wird ein endgültiger Antidumpingzoll eingeführt — derzeit klassifiziert unter den KN-Codes 7318 12 90, 7318 14 91, 7318 14 99, 7318 15 58, 7318 15 68, 7318 15 82, 7318 15 88, ex 7318 15 95 (TARIC-Codes 7318159519 und 7318159589), ex 7318 21 00 (TARIC-Codes 7318210031, 7318210039, 7318210095 und 7318210098) und ex 7318 22 00 (TARIC-Codes 7318220031, 7318220039, 7318220095 und 7318220098).
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
