Am 27. März 2024 veröffentlichte die chilenische Nationale Kommission zur Untersuchung von Preisverzerrungen bei importierten Waren eine Ankündigung im Amtsblatt, in der sie beschloss, die Verwendung von Stahlstangen mit Ursprung in China zur Herstellung von Mahlkugeln mit einem Durchmesser von weniger als 4 Zoll (spanisch: Barras para bolas de acero forjadas para moliendaconvencional de diámetro inferior a 4 pulgadas) zu verbieten. Die vorläufige Antidumpingentscheidung lautete, dass der vorläufige Antidumpingzoll für Baowu JFE Special Steel Co., Ltd. 10,4 % und für Daye Special Steel Co., Ltd. 10,4 % beträgt. Die vorläufigen Antidumpingzölle für Daye Special Steel Co., Ltd. betragen 10,3 %, die vorläufigen Antidumpingzölle für Dongbei Special Steel Group Co., Ltd. betragen 19,8 % und die vorläufigen Antidumpingzölle anderer beteiligter chinesischer Unternehmen betragen 19,8 %. Die chilenische Steuernummer des betroffenen Produkts lautet 7228.3000. Die Bekanntmachung tritt mit dem Datum der Veröffentlichung in Kraft. Die vorübergehenden Antidumpingmaßnahmen gelten höchstens vier Monate und enden mit dem Datum der endgültigen Maßnahmen.
Am 9. Dezember 2023 leitete Chile eigenständig eine Antidumpinguntersuchung bezüglich Stahlstäben mit Ursprung in China ein, die zur Herstellung von Mahlkugeln mit einem Durchmesser von weniger als 4 Zoll verwendet werden.
